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Rangieren zum Rheinhafen


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Hallo,

ich habe im Gleis 10 eine Rangierabteilung zum Rheinhafen stehen.

Laut Wiki soll die Anbindung über Gleis 38 erfolgen, das finde ich aber nicht. Laut dem Signlaplan-PDF müsste es die 36 sein, zu dieser kann ich aber keine Rangierstraße vom Gleis 10 kommend einstellen.

Was mache ich falsch?

Gruß

Michael

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Hallo F-Fighter!

Einfach mal so als Gedankenstütze, weil ich KKOL noch nicht habe:

Hast du die FfrT benutzt??

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Hallo F-Fighter!

Einfach mal so als Gedankenstütze, weil ich KKOL noch nicht habe:

Hast du die FfrT benutzt??

Jetzt da du darüber redest, ich finde die FfrT im grossen (G)ruppentastenfenster nicht oder binn ich nun wirklich am Ende angelangt ?

Zwar anwesend auf dem Stelltisch selber aber (selber Schuld also) da benutze ich die Tasten nimmer weil mein Bildschirm derart eingestellt ist dass diese nicht sichtbar sind.

Gruss, Adriaan

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Ja die musst du nehmen.

Dann kann es aber sein das die Rabt nicht in 10 abfährt über c funk kannst du ihr die zustimmung zur vorbeifahrt am Ls geben auch wenn es auf fahrt steht dann fährt die ^^

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Wenn ich am 10N die Starttaste drücke, dann blinken bei mir nur die Zieltasten auf der Hauptstrecke. Zum Gleis 36 kann ich nur vom P10-14 eine Rangierstraße einstellen. Vom 10N zum P10-14 kann ich auch keine einstellen.

FfrT ändert daran nichts.

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Äh, du solltest die graue Taste ohne roten Punkt benutzen

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Danke, manchmal steht man einfach aufm Schlauch.

Beim P10-14 habe ich das auch gemacht, beim 10N aber irgendwie nicht. :rolleyes:

Jetzt gehts.

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Ja, kein Problem, nix für ungut

Bis demnächst

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Die RAbt taucht ja einfach in Gleis 10 auf. Meldet die sich, wenn die irgendwo hin will, oder soll ich sie einfach nach 36 schicken (notfalls mit Funk-"Gewalt")?

edit: Okay, da er nach einer Weile meckert, dass er vor einem Halt zeigenden Signal steht, nehme ich an, ich muss ihn schicken :) Aber soll das so sein, dass man ihn per Funk dazu bringen muss?

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Moin,

einmal die RAbt in der Zugübersicht anklicken, dann steht unten im Fenster:

KKOL Gbf 10 <-> Rheinhafen

Das heißt, die RAbt pendelt zwischen Gleis 10 und Rheinhafen.

Steht auch so im Wiki:

In der Mitte auf der rechten Seite siehst du das Gleis 36. Dies ist unsere Verbindung zum Rheinhafen. Dort gibt es eine Containerverladestelle, aber auch Schrott und so weiter wird dort verladen. Der Hafenbetrieb hat eine eigene Lok. Die Lok pendelt mehrmals täglich zwischen dem Rheinhafen und dem Güterbahnhof. Rangierabteilungen des Rheinhafens nutzen als Zu- und Abfahrtsgleis im Gbf das Gleis 10.

Und im Wiki steht übrigens 36 (Sechsunddreißig). :P

Gruß

Nopileos

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Und im Wiki steht übrigens 36 (Sechsunddreißig). :P

Jetzt ja, Du Schlingel ….

Um die RAbt aber in Bewegung zu bringen, muss man einen mündlichen Auftrag geben! Bedenkt dort wo die herkommt ist ein elektromechanisches Stellwerk! Die muss im Gleis 10 an dem Wartezeichen stehen bleiben, und darf erst nach Zustimmung des Fdl/Wärters weiterfahren.

Wenn man „mundfaul“ ist kann man auch die ZT mit der Bezeichnung „v.Gl.10“ und ZT von Ls N10 bedienen. Dann bekommt die RAbt Sh1 am NN10 Danach kann man leider nicht mit RT weiterfahren, weil dann ein Fahrstraßenausschluss drin ist. Soweit auch logisch, weil wenn ZT bedient wird, aus den Gleisen 5 – 10, wird eine Zugfahrt erwartet und es geht nur als Zugfahrt auch weiter. Damit es flott weiter geht einfach eine Rg-Fahrstraße nach Gl. 10 in Gegenrichtung einstellen und wieder auflösen. Damit wird die Abhängigkeit aufgehoben, und dann geht’s wieder normal mit RT.

Aber wie gesagt, realistisch ist der mündliche Auftrag!

Gruß

Nobbse

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Stand da echt vorher 38 oO ?!?

Der Disponent ändert mit dem nächsten Update die Gleisbelegung.

Ab dem nächsten Update fährt dann die RAbt Rheinhafen in das Gleis 10 und kommt aus Gleis 15. Weil: Gleis 10 stellt sie ihre Kram ab und aus 15 holt sie ihren Kram ab.

Das macht auch mehr Sinn.

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Moin,

Wenn ich mich recht erinner stehen dort diese Signale genau wie in oberhausen.

Wenn aber beides Sh 1 zeigt ist eine Münliche zustimmung nicht erforderlich. Ich weiß nun aber nicht in wie weit man das umsetzen kann.

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Lg Sven

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Hallo Sven!

Ich glaube (da ich die örtliche situation nicht kenne)

Das es sich in Lützel nicht um diese Kombination handeln kann, weil kein hohes Lichtsperrsignal vorhanden ist, so wie es für Gruppenausfahrsignale notwendig ist!

Das Signal 10N kann daher eigentlich nicht "nur" das Sh1 an der Wärterhaltscheibe sein, was ansonsten gut möglich wäre, aber eben nicht vor einem Gruppenausfahrsignal.

Auf das hohe mech Sperssignal hat das SpDrS ja "eigentlich" keinen Zugriff, wobei es auch hier wundersame Konstruktionen gibt

Greetz SpDrS

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Hallo Swen86,

ich denke beide auf „Fahrt“ wird’s bestimmt nicht geben. Techn. evtl. möglich, aber unlogisch.

Das Wartesignal ist ein Rangiersignal und gilt auch dementsprechend nur für Rangierfahrten. Die Dinger stehen vorzugsweise (aber nicht nur) an Signalen die nicht ohne weitere Vorbedingungen (z.B. Fahrstraßenverschluss) in Fahrtstellung gebracht werden können. Das können durchaus auch Hauptsignale, wie Ausfahrt- und Zwischensignale sein. In Rangierbahnhöfen, in der Gleisharfe, wohl auch und hauptsächlich an hoch stehenden Sperrsignalen (Zugbildungsgleise der Ausfahrgruppe), die mit einem Gruppenausfahrtsignal in Abhängigkeit stehen. Wenn nur rangiert wird, und der Ww seine Weichen in Stellung gebracht hat, schaltet er die „zwei Lampen“ an. Ohne technische Vorbedingungen. Das ersetzt einfach nur den mündlichen Auftrag, oder bei Sichtkontakt zum Stellwerk das Winken. Die „zwei Lampen“ sind bestimmt nicht zufällig dem „Sh1“ nachempfunden, bedeuten aber keinesfalls Sh1, weil’s halt für Zugfahrten nicht gilt. Bedeutet einfach nur Zustimmung zur Weiterfahrt der RAbt bis zum nächsten Signal.

Sollte vermutlich so ablaufen in Lützel:.

RAbt steht an einem hoch stehenden Sperrsignal (hier 10NN) mit Wartesignal und meldet Fahrt nach Knf beim Ww von Km an. Dieser holt sich mündlich die Erlaubnis vom Fdl Knf zur Fahrt bis Signal 10N (ist ggf. auch ein hoch stehendes, aber jetzt Lichtsperrsignal). Danach stellt er die Weichen und erteilt seinerseits die Zustimmung an die RAbt zur Weiterfahrt am Signal 10NN, mittels winken, mündlich oder halt mit dem Einschalten der „zwei Lampen“.

Bei Zugfahrten wird die Erlaubnis mit Bahnhofsblockeinrichtung (-Befehlsabgabe- geschieht hier in Knf mit Bedienen der ZT 10NN nach ZT 10N) gegeben.

Der Wärter auf Km stellt dann nicht nur die Weichen richtig, sondern kann bzw. muss via Fahrstraßenhebel die Teilzugfahrstraße von 10NN nach 10N festlegen. Dann erst wird der Signalhebel von 10NN frei und er kann Sh1 einstellen. Wenn jetzt Knf eine Ausfahrtzugstraße mit ZT 10N (über das Gruppensignal P10-14) stellt (eine Rangierfahrstraße ab 10N geht jetzt nicht mehr), und diese nach der Ausfahrt hinter dem Zug auflöst, wird (vermutlich selbsttätig) das Bahnhofslockfeld bei Km auch aufgelöst. Der Fahrstraßenhebel wird frei und kann in Grundstellung gebracht werden. Die Weichenhebel der betreffenden Weichen sind wieder bedienbar.

Hab ich jetzt alles mal aus dem Gedächtnis gekramt, von der Ausbildung und anschließender mehrmonatiger Tätigkeit als Fdl auf einem reinen Befehlsstellwerk. Ist schon fast 40 Jahre her, und dort hatte ich allerdings keine Signal- und Weichenhebel zu bedienen. Weswegen gleich um Berichtigung bitte, wenn ich was Falsches erzählt haben sollte. :(

Gruß

Nobbse

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Hey Nobbse!

Super erklärt, ich als selbstbezeichneter Profi-Laie denke du hast vollkommen recht, mit der kleinen anmerkung das das Lichtsperrsignal auch hoch sein MUSS, da es ja zu einem Gruppenausfahrsignal gehört.

Mit den eizelheiten (elektro-)mechanischer Stellwerksbedienung kenne ich mich überhaupt nicht aus, mein absolutes Steckenpferd ist SpDrS 60 :-)

Gruß SpDrS60

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