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Verständnisfrage zum BÜ km 27,385


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Hallo zusammen,

beim Bahnübergang km 27,385 ist mir folgende Frage in den Sinn gekommen (Real-Faktor 100, Expertenoption BÜFT = an).

Annahme:

Da der BÜ mit Vollschranken ausgerüstet ist, darf das den BÜ deckende Signal erst in Fahrtstellung kommen, wenn der BÜ

  1. geschlossen ist (Vorsichtmelder zeigt Dauerlicht)
  2. freigemeldet ist.

Frage:

Wie wird diese (so meine Annahme richtig ist) Abhängigkeit bei Fahrten im GWB von Bonn hergestellt?

Beobachtung:

Der Zug belegt den Blockabschnitt 902 bereits, während die Schranken am BÜ noch nicht geschlossen sind. Bug oder Feature? Ggf. wäre hier ein Eitnrag im Bahnhofsbuch notwendig, daß Zugfahrten im GWB erst angenommen werden dürfen, wenn der BÜ gesichert ist?

Grüßle,

Johannes

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Hallo Johannes,

schön zu lesen, dass jemand das gute alte Bahnhofsbuch noch kennt.

Natürlich hast Du recht. Ich kann mir’s allerdings nicht vorstellen, dass in der Realität da keine Abhängigkeit zum Ausfahrsignal in Bonn besteht. Aber wenn nicht, wie ja in der Sim ist (der Anstoß zum Schließen kommt ja immerhin), steht so was hundertprozentig im Bahnhofsbuch. Und es gehört natürlich auch ne Kappe auf EaT und EaGT, zum Denkanstoß!

Gruß

Nobbse

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Hallo Nobbse,

ja, die guten alten Begriffe waren doch deutlich einfacher / deutlicher und irgendwie besser zu merken...

Gegengleis, GWB, Falschfahren, Zetteles-Falschfahren, Rabt, Streckenliste, FV, SigM, Nm, Bm... *seufz*

Aber es bringt ja nichts, temporae mutantur...

Grüßle,

Johannes

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