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Fahrstraßenauflösung beim Arbeitszug


Helmut

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Hallo zusammen,

ich bin und war kein Eisenbahner, sondern nur ab und zu Fahrgast. Wollen wir die Kirche doch mal im Dorf lassen.

Vorallem wenn es um die Verspätungszeiten geht, ist diese noch viel zu gering.

Sicher kommen Verspätungen von mehr als 1 Stunde vor, aber selten. Wenn ihr die haben wollt, dann sperrt doch mal für 2 Stunden eins eurer Zufahrtsgleise.

aber wieso sind verspätungen und baustellen nicht real ? vorallem verspätungen bei der DB ! realer gehts ja kaum noch :D

Du redest von 95% Verspätungen.

macht mal ordentlich sperrungen rein (95%, 60 minuten (geht ja leider nicht länger)), sonderzüge * (50%) und verspätung (95%, 60 minuten (geht ja leider auch nicht länger)) DANN wird es sogar in Roisdorf interessant glaub mir. ;)

Nach offiziellen Angaben lag aber die Pünktlichkeit (unter 5 Min Verspätung) in diesem Bereich (2010: 91%, 2011: 92,9%, 2012: 94,6% und 2013; 94,1%). Das ist Realität.

Und wenn ich mir jetzt so Bahnhöfe wie Köln Hbf, Essen Hbf oder Duisburg Hbf ansehe, wie schnell dort wegen einer Unregelmäßigkeit Verspätungen und damit weitere Folgeverspätungen auftreten können, ist das objektiv betrachtet doch eine starke Leistung. Auch wenn eine Verspätung für den Einzelnen sehr ärgerlich ist, zumal wenn es diesen Einzelnen öfters trifft (z.B. in der Stoßzeit).

Und aus eigener (subjektiver) Erfahrung: Ich habe 10 Jahre in Flensburg gewohnt und bin des öfteren mit dem Zug nach Hamburg, Berlin oder ins Ruhrgebiet gefahren. In diesen 10 Jahren war einmal ein IC aus Köln zu spät in Hamburg, um meinen Anschlusszug zu erwischen.

Das heißt natürlich nicht, dass man nicht zur Erhöhung des Spielspaßes andere Einstellungen wählt. Und Wuehts Aussage war ja anscheinend auch nicht ganz so ernst gemeint (siehe Smiley).

Gruß

Helmut

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also Gz's haben sehr oft verspätungen über eine stunde. ausserdem kommt es auch schon mal vor das man vor plan fährt. meine letzten paar schichten hatte ich -164 und -104. sollte auch vorkommen sowas. allerdings is vor plan fahren doch eher selten.

also für mich sind 2 minuten schon verspätung auch wenns nur wenig is. hier mal 2 minuten, da mal 2 minuten und schon wirds nix mehr mit dem anschluß.

sagen sie das sie keine verspätung haben aber zumind. da wo ich immer fahre siehts anders aus.

1 IC in 10 jahren ? da lief aber echt was falsch. IC sind ja die schlimmsten von allen in sachen verspätung. ich versuche auch nich die teile zu meiden.

doch meine aussage war ernst gemeint. es war nur so gemeint das in roisdorf wenn man keine bauarbeiten hat und auch noch alles pünktlich läuft man das simsen auch sein lassen kann weil ja nu wirklich gar nix los is aber mit so ein paar sachen wird eben roisdorf sogar interessant und man hat was zu tun.

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1 IC in 10 jahren ? da lief aber echt was falsch.

Glück muss der Mensch haben. Ich war aber auch kein Vielfahrer.

Helmut

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  • 2 months later...

Liebe Kollegen,

erstmal ein großes "Hallo" von mir, da ich im Forum neu bin und mich erst noch ein wenig einlesen muss, aber das ist jetzt Nebensache!

Warum ich auf dieses Thema gleich als erstes antworte? Ganz einfach: Ich bin Fahrdienstleiter bei der DB Netz AG und hatte bereits auch in der Praxis schon diese Situationen mit den Kleinwagenfahrten. Es gibt hier einige Sachen zu beachten, welche aber vom Prinzip her logisch und alle in der hier so viel angesprochenen Richtlinie 408 Züge fahren und Rangieren aufgelistet sind.

Zunächst mal die Definition nach 408:

Kleinwagen

Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen

nicht zuverlässig beeinflussen.

--> Hier müssen zwei Aspekte zum Thema Achszähler oder Gleisfreimeldeanlagen im Allgemeinen angesprochen werden: Das eine Problem (welches nicht das Schlimmste ist) ist, dass der Kleinwagen beim Befahren von Gleisen mit Gleisfreimeldeanlagen evtl. die Besetztanzeige zwar auslöst, jedoch nie mehr zuverlässig freifährt. Somit hätten wir die klassische Rotausleuchtung... jetzt gibt es aber auch noch den "Super-GAU", dass der Kleinwagen sich zwar im Gleis befindet, die Gleisfreimeldeanlage aber nicht auslöst und somit der Abschnitt als "frei" angezeigt wird, obwohl er besetzt ist. Es würde sich also ein Hauptsignal ohne weitere Probleme für einen nachfolgenden Zug auf Fahrt stellen lassen. DAS DARF NIEMALS PASSIEREN!!!

Nun ist ja noch die Frage, woran erkenne ich, ob ein Zug ein Kleinwagen ist oder nicht? Als Fahrdienstleiter weiß man das nur aufgrund einer Betra (Betriebs- und Bauanweisung wo dieses Arbeitsfahrzeug eindeutig als "KLEINWAGEN" deklariert ist) oder einer Fahrplananordnung, also einem Sonderfahrplan wo auch das Wort KLEINWAGEN explizit erwähnt ist.

Ob ein Fzg. ein Kleinwagen ist, kann auch draußen nur an der Anschrift am Fzg. festgestellt werden. Das Gewicht spielt hierbei, also aus definitionstechnischer Sicht keine Rolle! Es gibt auch Kleinwagen mit 20 t. ;)

Deswegen gelten bei Kleinwagenfahrten besondere Regelungen, die ich hier mal aus der 408 zusammengefasst habe:

Kleinwagenfahrten dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren. - GRUNDSATZ

Aus der Textstelle im Modul 408.0232 Abschnitt 4 Absatz d geht hervor:

- Der Fahrweg für Kleinwagenfahrten darf nicht festgelegt werden. Also schon hier: FINGER WEG VON DEN ZUGSTRAßENTASTEN!

Die Fahrwegprüfung und Fahrwegsicherung muss entweder durch das Einstellen von einer Rangierstraße oder durch Einzelsicherung vorgenommen werden --> Es darf kein Festlegemelder leuchten!

- Aus 408.0481 Abschn. 6 geht hervor, dass egal für welche Streckenblockbauform für Kleinwagenfahrten keine Hauptsignale bedient werden dürfen. Dies vermeide ich automatisch durch den oberen Punkt, wenn ich Einzelsicherung oder Rangierstraßen zur Fahrwegprüfung und Fahrwegsicherung verwende.

- Merkhinweis "KL" im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt anbringen (überall wo dieser Kleinwagen fahren soll)

- Hilfssperre an Start- und Zieltaste der Zugstraße (betroffene Strecke/Abschnitt)

- Nach Beendigung der Sperr- oder Rangierfahrt dürfen Blockeinrichtungen, rot ausgeleuchtete Gleis- oder Weichenabschnitte im Bahnhof oder nicht aufgelöste Fahrwegelemente in Grundstellung gebracht werden, nach dem der Arbeitszugführer/Tf die Rückkehr aller Fahrzeuge gemeldet hat und es im Zugmeldebuch nachgewiesen wurde. (Bei den Blockeinrichtungen muss beachtet werden, dass von dem Zug, der das Gleis vor der Sperrung zuletzt befahren hat, eine Einzelräumungsprüfung erforderlich ist, - also Rückkehr aller Fzg und ERP für zuletzt gefahrenen Zug - bevor Grundstellung hergestellt werden darf.

Im Idealfall lösen nun die Abschnitte durch Hilfsbedienung auf und das Spektakel ist beendet.

Wenn die Abschnitte nicht auflösen, muss Abschnittsprüfung durchgeführt werden.

- Merkhinweis "AP" im Bahnhof

- Merkhinweis "RP" auf der Strecke

- DIE ABSCHNITTE GELTEN ALS GESTÖRT!

Ich hoffe, dass ich nun einen groben Einblick geben konnte. Wenn noch Fragen da sind, gerne fragen! :)

Schönen Abend noch!

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