Barrett Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 in real is man aber auch automatisch ne rangierfahrt wenn 2 helle angehen und der fdl brauch es mir nich extra sagen. Ähm...nein! In Real wirst du nur da eine Rangierfahrt wo es vorgesehen ist, und nirgendwo anders. Wenn in meinem Fahrplan steht dass ich ein Zug von Berlin nach München bin, und ich kriege in Augsburg Sh1, bin ich garantiert keine Rangierfahrt, und werde auch garantiert nicht losfahren
Wueht Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 wie ich schon mal irgendwo anders geschrieben hab. wenn mir der fdl bescheid gibt oder sagt er hat ein problem es geht mal als rangierfahrt bis zum Zsig/Asig dann is das für mich ok. wo is das problem ? wenn er mir einfach so 2 helle anmacht fahr ich auch nich einfach das is klar aber normalerweise hat man ja n telefon auf der lok und fragt dann mal nach was er vor hat
BenjaminR Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 Nur normalerweise muss vor Beginn einer Rangierfahrt Ziel, Zweck und Besonderheiten klar sein und zwischen Tf (respektive Rb) und dem zuständigen Ww geklärt sein. Und was soll dein Zweck sein? Eine Zugfahrt abbrechen, auf Sh1 an einem Signal vorbei und weiter hinten als Zugfahrt weiter? Wenn da was passiert, erklärst du dem Staatsanwalt nicht, dass es für dich kein Problem ist. Der steckt dir erstmal schön den Finger in den Po und fragt dich, seit wann man als Zugfahrt im Störungsfall per Sh1 an einem Hauptsignal vorbeifährt ;-)
Wueht Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 es sollte der zweck bekannt sein aber das is der kleine unterschied zwischen theorie und praxis und deshalb gibts ja das telefon. ich hatte das schon. er hatte ne störung und ziel hat er mir auch gesagt und dann is das doch gut.
BenjaminR Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 Dann machen wir demnächst auch auf freier Strecke mit mündlicher Zustimmung am Hp0 vorbei?
BenjaminR Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 Dann bin ich ja beruhigt. Fahr du mal als Zugfahrt mit Sh1 durch den Bahnhof ;-)
Wueht Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 natürlich is man dann eine rangierfahrt das is ja wohl klar.
BenjaminR Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 natürlich is man dann eine rangierfahrt das is ja wohl klar. Mit einer Zugnummer und einem Fahrplan... Merkst du, dass es hinkt? ;-)
Wueht Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 in nem Bf kann man rangieren und da brauch man ja wohl keine nummer und keinen fahrplan
Barrett Posted October 3, 2014 Author Posted October 3, 2014 wenn du als Zug unterwegs sein solltest, kannst du nicht rangieren, denn du bist ein Zug,
JulianG Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 Wer schreibt denn vor, wann ich ein Zug bin und wann nicht? Wenn ich mit 'ner festen Bremse irgendwo gestellt werde, bin ich auch noch ein Zug, darf dann aber doch rangieren und meinen Schadwagen aussetzen, unabhängig von meinem Fahrplan, der da vielleicht sagt: "Von 23:18 Uhr bis 9:52 Uhr bist du ein Zug."
Bahn-Michel Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 Dann bin ich ja beruhigt. Fahr du mal als Zugfahrt mit Sh1 durch den Bahnhof ;-) Das macht übrigens jede Zugfahrt in jedem größeren Bahnhof => die Ls in der Fahrstraße zeigen Sh1 ! Wenn man das jetzt konsequent zu Ende denkt, dann müssten die alle auf Kennlicht o.ä. umgerüstet werden.
Sp Dr L20 Posted October 3, 2014 Posted October 3, 2014 Ich glaube Benjamin meinte eher, dass man einer Zugfahrt ein Sh1 bedient, obwohl jedoch für die Weiterfahrt ein Befehl oder Zs1 erforderlich wäre (z.B. keine Fahrstraße vorhanden mit der man der Zugfahrt durch Fahrstellung des Hauptsignals zustimmen kann). Gibt da so nen tollen Satz bzgl. wann eine Fahrt mit besonderem Auftrag stattfindet: Hab kein Hauptsignal mit dem ich zustimmen kann Darf nicht mit Hauptsignal zustimmen Kann nicht mit Hauptsignal zustimmen In dem Fall 'Sh1 ziehen' um von einem Bft in den anderen zu kommen weil ich nicht mit Fahrtstellung zustimmen kann trifft dann wohl zu, und wäre in dem Fall Fahrt mit besonderem Auftrag (Befehl, Zs1 etc).
Wueht Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 und wo steht in der 408, daß ich von A nach B ausschließlich als zugfahrt unterwegs sein muß bzw. nicht unterwegs rangieren darf ?
SpDrS60 Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 Hallo zusammen! Ich stelle mal eine ganz einfache Frage in den Raum: Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Sperrsignalen und Haupt(sperr)signalen, wenn es doch egal ist ob ich als Rf oder Zf durch einen Bahnhof fahre? Die Antwort ist doch ganz klar: An Zugfahrstraßen sind viel höhere Sicherheitstechnische anforderungen gestellt als an Rangierfahrstraßen. Nicht zuletzt die Fahrstraßenauflösung ist im einen Fall eine Zähl- (und damit dokumentations-) pflichtige Handlung, und im anderen nicht. Stellt euch mal folgendes (konstruiertes!) Szenario vor: Man steht mit nem Fensterzug am Bahnsteig und bekommt 2 Helle, der Fdl ruft dir zu (Stw auf dem Bahnsteig) "fahr mal eben als Rangierfahrt bis zum Asig, hab hier ein Problem". Die Rangierfahrstraße führt über ein Nebengleis an dem befinden sich Gleissperren. Kurz nachdem du losgefahren bist, nimmt der Fdl die Rangierfahrstraße zurück (OHNE Zähler!) und legt die GSP wieder auf. Rumpel bumpel stehtst du im Dreck. Sagt nachher der Fdl: "Wie 2 Helle?? Hab ich nicht eingestellt. Und selbst wenn, eine Zugfahrt darf doch nicht auf Sh1 abfahren!" Zugegeben etwas konstruiert, aber möglich. Meiner Meinung nach kann und darf eine Zugfahrt nur dann Rangierfahrt werden wenn es 1. Betrieblich vorgesehen ist (z.B. zur Abstellung) 2. bei Störungen ABER im Falle 2 nur dann, wenn kein anderes Vorgehen vorgesehen ist. Damit meine ich: Bei SIgnal oder Fahrstraßenstörungen steht in der Ril ganz klar drin was zu tun ist. Zs1 bzw. Befehl. Von "am Signal vorbeirangieren" steht da nix. Das ausstellen von Schadwagen was ich auch mal als Störung einstufe geht ja garnicht ohne rangieren. Eigentlich mal eine Interessante Frage für ein Fachmagazin, wie z.B. "Deine Bahn" Gruß Holger
Wueht Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 als Pz darf man ja soweit ich weiß auch nich rangieren mit selbstentladenem stückgut hinten drin. ich rede ausschließlich von Gz's
Barrett Posted October 4, 2014 Author Posted October 4, 2014 und wo steht in der 408, daß ich von A nach B ausschließlich als zugfahrt unterwegs sein muß bzw. nicht unterwegs rangieren darf ? es steht in deinem Fahrplan wenn du unterwegs rangieren darfst, und wenn das da nicht steht darfst du es eben nicht.
Gleissperre Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 Hi, hier wird irgendwie so getan, als wären Zug- und Rangierfahrten gleichberechtigte Alternativen, bei denen der einzige Unterschied wäre, dass der Fdl bei Rf mehr Freiheiten hätte. Aber bedenkt, dass bei Rangierfahrten nur 25 km/h gefahren wird, und der Tf sehr viel stärker auf den Fahrweg achten muss, also auch auf Gleissperren, falsch stehende Weichen und zudem im Gegensatz zu einer Zugfahrt damit rechnen muss, dass jederzeit ein Sperrsignal auf Halt steht oder auf Halt fällt. Und er muss so fahren, dass er immer anhalten kann, beispielsweise wenn das Gleis belegt ist. Und auf die Freie Strecke kann man als Rangierfahrt natürlich auch nicht. Rangiert werden kann also nur zwischen Bahnhofsteilen. So erklärt sich dann natürlich auch das niedrigere Sicherheitsnivau der Rangierstraßen. Der Tf muss halt auch aufpassen. Zum Umstellen bzw. Zurücklegen von Gleissperren: Der Fdl darf Elemente im allgemeinen nur dann umlegen, wenn er durch eine geeignete Prüfung sicherstellen kann, dass sie nicht belegt sind. Ich denke, das ist klar, oder? Gruß Gleissperre
michi15849 Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 Rangieren nur im Bahnhof halte ich für ein Gerücht. Gibt auch Außnahmen.
Wueht Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 also ich rede nich davon bei 2 helle zu fahren wie eine zugfahrt...GANZ sicher nicht genau weil wie du sagst geringere sicherheit besteht wie man in den stellwerker ja auch sehen kann. (D-weg, flankenschutz ect.)
JulianG Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 Die Frage ist ja: Unter welchen Bedingungen darf eine Zugfahrt zu einer Rangierfahrt werden? Und damit meine ich nicht "Halt am gewöhnlichen Halteplatz" und solche Späße. Wer entscheidet, wann eine Zugfahrt zur Rangierfahrt wird? Was ist, wenn meine Zugfahrt in einem Bahnhofsteil startet oder endet, der gar nicht auf Fahrtbegriff zu erreichen ist z.B. bei Bedienungen von Anschlussgleisen?
michael_fdl Posted October 4, 2014 Posted October 4, 2014 Hallo zusammen, auch auf der freien Strecke kann rangiert werden ... wenn das Streckengleis zum Baugleis erklärt wurde. Prinzipiell darf ich auch in einem Bahnhof einen Zug rangieren lassen, selbst wenn es nicht vorgesehen ist. Man nehme ein Beispiel aus der Praxis, bei dem auf einem kleineren Bahnhof aufgrund von fehlender Infrastruktur Züge vor dem Esig stehen bleiben. Ich rangiere diese nach Ankunft im durchgehenden auf das andere Gleis und lasse zwei Züge aus einem Gleis in verschiedene Richtungen abfahren.
Nopileos Posted October 7, 2014 Posted October 7, 2014 Moin, Beispiel aus der Praxis, allerdings vor 35 Jahren in Kirchhain. Meinereiner wieder mal auf Kf - damals noch mechanisches Stellwerk - zuständig für den Südbereich. Es kommt die Bimmelbahn von Marburg -> B.-N.-Gemünden muss nach Gleis 5. Aufgrund enger Zugfolge blickte ich nicht mehr durch (Gab ja keine Zugnummeranzeige), wer da nun gerade im Blockabschnitt Anzefahr->Kirchhain ist und mache eine Fahrstraße nach Gleis 2. Bimmelbahn kommt und tuckert bis auf Stellwerkhöhe, hält an. Ich schaue aus dem Stellwerk, knallrote Rübe, meint der Fahrdienstleiter: Kein Problem, Junge, den fahren wir jetzt als Rangierfahrt nach Gleis 5, gar nichts los. Und, Michael, zumindest früher waren die Züge aus deinem Beispiel mit dem Baugleis auf freier Strecke keine Rangierfahrten. Bei Baumaßnahmen auf den Streckengleisen wurden die Bauzüge, egal ob Schotterzug, Rottenfahrzeug usw, als Sperrfahrten behandelt, ein Unterschied zur klassischen Rangierfahrt. Im Übrigen kann ich mir keine Situation vorstellen, in der auf einer freien Strecke eine Rangierabteilung fährt. Nicht umsonst gibt es das fest installierte Ra10 für die Rangierfahrtbegrenzung, eben weil es auf freier Strecke nicht zulässig ist. Siehe Gelsenkirchen: Da ist auch nur eine Rangierfahrt nach Rotthausen möglich, weil es zum Bahnhof Gelsenkirchen gehört und nicht durch Ra10 unterbunden ist. Selbst wenn auf freier Strecke in Zug liegen bleibt wird der mit einer Sperrfahrt abgeholt. Auch wenn ein Zug auseinanderbricht wird der Gleisabschnitt mittels Sperrfahrten aufgeräumt. Ein Rottenfahrzeug, was damals die Gaslaternen der Signale auf der Strecke ausgetauscht hat: Unterwegs als Sperrfahrt. Mir fällt nicht eine Situation ein, wo auf freier Strecke eine Rangierfahrt unterwegs sein könnte. Gruß Stefan
BorisM Posted October 7, 2014 Posted October 7, 2014 Im Übrigen kann ich mir keine Situation vorstellen, in der auf einer freien Strecke eine Rangierabteilung fährt. Nicht umsonst gibt es das fest installierte Ra10 für die Rangierfahrtbegrenzung, eben weil es auf freier Strecke nicht zulässig ist. Siehe Gelsenkirchen: Da ist auch nur eine Rangierfahrt nach Rotthausen möglich, weil es zum Bahnhof Gelsenkirchen gehört und nicht durch Ra10 unterbunden ist. Rangieren über Ra10/auf dem Ausfahrgleis ohne Ra10 mit besonders langen Zügen?
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