Helmut Posted October 7, 2014 Posted October 7, 2014 Hallo Boris, Rangieren über Ra10/auf dem Ausfahrgleis ohne Ra10 mit besonders langen Zügen? dann bist du aber betrieblich gesehen immer noch im Bahnhof, denn die Strecke hinter dem ESig gehört - wenn ich richtig informiert bin - dazu. Und über das ESig hinaus wird die Rangierfahrt ja wohl nicht gehen.
Sommer David Posted October 7, 2014 Posted October 7, 2014 Da muss ich mal die Österreichische Version bringen. Bei uns wird auch über die, bei uns sogennate Verschubhalttafel, verschoben, wenn der Zug zu lange ist. Dazu fordert man beim FDL " Verschub über Verschubhalttafel" an. Der telefoniert mit dem Nachbarn und vereint keine Fahrten in den Blockabschnitt, der vor dem Esig liegt. Sobald er seine Zustimmung gibt, darf der Verschubteil über die Verschubhalttafel hinausziehen, aber maximal bis 100m vor das nächst Hauptsignal fahren. (Esig gilt natürlich nicht und natürlich müssen auch Signale der gegenrichtung beachtet werden) Wies in Deutschland wieder ist, keine Ahnung obs da unterschiede gibt.
Sp Dr L20 Posted October 7, 2014 Posted October 7, 2014 Also man muss auch unterscheiden zwischen: Rangieren auf dem Einfahrgleis und Rangieren auf dem Ausfahrgleis Beim Rangieren auf dem Einfahrgleis gilt erstmal als Grenze, bis zu der rangiert werden darf: - Ra 10 (steht im Gefahrpunktabstand hinter dem Einfahrsignal) - die Einfahrweiche - oder das Ausfahrsignal, wenn keine Weiche hinter dem Signal vorhanden ist Um über diese genannten Grenzen hinauszurangieren ist die Absprache mit dem benachbarten Fdl notwendig (wenn die benachbarte Betriebsstelle nicht in eigener Zuständigkeit liegt) der dann Fahrten in den Blockabschnitt, der am Einfahrsignal endet, unterbindet (Signal sperren, Hilfssperre anbringen etc.) Warum? Weil in der Regel die Signale in zulaufender Richtung von dem Fdl, der die Zugfahrt zugelassen hat zugeordnet sind und nur er diese Signale auf Halt stellen/sperren kann. Dem Tf wird dann ein Befehl übermittelt damit er über die genannten Grenzen rangieren darf, bis zu einer bestimmten Uhrzeit. Beim Rangieren auf dem Ausfahrgleis gibt es kein Ra10 (auch nicht bei GWB) In der Regel ist das Streckengleis der ablaufenden Richtung dem Fdl zugeordnet der die Zugfahrt in den Zugfolgeabschnitt zulässt (z.b. bei Selbstblock 60), Ausnahme bei Zentralblock 65, dort wird in der Regel das ablaufende und zulaufende Streckengleis nur einem Fdl zugeordnet. Also relativ unproblematisch was das Rangieren auf dem Ausfahrgleis angeht: Der Ww stimmt der Rangierfahrt zu, und es kann rangiert werden, auf die erforderliche Länge, jedoch bis maximal zum nächsten Hauptsignal. Wen es genauer interessiert kann in der Richtline 408 nachlesen (408.0851 - 2. Auf dem Ausfahrgleis rangieren) Noch Fragen dazu?
BorisM Posted October 7, 2014 Posted October 7, 2014 Hallo Boris, dann bist du aber betrieblich gesehen immer noch im Bahnhof, denn die Strecke hinter dem ESig gehört - wenn ich richtig informiert bin - dazu. Und über das ESig hinaus wird die Rangierfahrt ja wohl nicht gehen. Warum nicht? 700m Güterzug auf dem Ausfahrgleis, und schon ist man weit am ESig vorbei? Ist sicher nicht an der Tagesordnung, von der Vorschriftenlage her müsste es aber möglich sein?
Helmut Posted October 8, 2014 Posted October 8, 2014 Hallo Boris, ja mag sein, aber trotzdem steht diese Rangierfahrt noch im Zusammenhang mit dem Bahnhof (der Zug hat ihn nicht komplett verlassen). Und das ist es ja wohl, was Nopi meinte.
Barrett Posted October 8, 2014 Author Posted October 8, 2014 Beim Rangieren auf dem Ausfahrgleis gibt es kein Ra10 (auch nicht bei GWB) Doch gibt es, wir haben hier in Emden z.B. eines, wohl weil der 1. Bü sonst zuläuft.
Haiger Posted October 8, 2014 Posted October 8, 2014 In Dillenburg in Richtung Haiger steht auch ein RA 10. hat vermutlich auch etwas mit nem Bü zu tun der dahinter liegt. Grüße Timo
signalsoftRC Posted October 11, 2014 Posted October 11, 2014 Hallo zusammen! Ich stelle mal eine ganz einfache Frage in den Raum: Warum gibt es die Unterscheidung zwischen Sperrsignalen und Haupt(sperr)signalen, wenn es doch egal ist ob ich als Rf oder Zf durch einen Bahnhof fahre? Die Antwort ist doch ganz klar: An Zugfahrstraßen sind viel höhere Sicherheitstechnische anforderungen gestellt als an Rangierfahrstraßen. Nicht zuletzt die Fahrstraßenauflösung ist im einen Fall eine Zähl- (und damit dokumentations-) pflichtige Handlung, und im anderen nicht. Stellt euch mal folgendes (konstruiertes!) Szenario vor: Man steht mit nem Fensterzug am Bahnsteig und bekommt 2 Helle, der Fdl ruft dir zu (Stw auf dem Bahnsteig) "fahr mal eben als Rangierfahrt bis zum Asig, hab hier ein Problem". Die Rangierfahrstraße führt über ein Nebengleis an dem befinden sich Gleissperren. Kurz nachdem du losgefahren bist, nimmt der Fdl die Rangierfahrstraße zurück (OHNE Zähler!) und legt die GSP wieder auf. Rumpel bumpel stehtst du im Dreck. Sagt nachher der Fdl: "Wie 2 Helle?? Hab ich nicht eingestellt. Und selbst wenn, eine Zugfahrt darf doch nicht auf Sh1 abfahren!" Zugegeben etwas konstruiert, aber möglich. Meiner Meinung nach kann und darf eine Zugfahrt nur dann Rangierfahrt werden wenn es 1. Betrieblich vorgesehen ist (z.B. zur Abstellung) 2. bei Störungen ABER im Falle 2 nur dann, wenn kein anderes Vorgehen vorgesehen ist. Damit meine ich: Bei SIgnal oder Fahrstraßenstörungen steht in der Ril ganz klar drin was zu tun ist. Zs1 bzw. Befehl. Von "am Signal vorbeirangieren" steht da nix. Das ausstellen von Schadwagen was ich auch mal als Störung einstufe geht ja garnicht ohne rangieren. Eigentlich mal eine Interessante Frage für ein Fachmagazin, wie z.B. "Deine Bahn" Gruß Holger Ja, bei der ersten Abfahrt, wo der Zug noch als rangierfahrt dort steht geht das.... Kannst Vorfahren als RF. Aber gibt's fast nur bei gz. Wenn der Zug bereits Zug ist, bleibt er Zug vor allem wenn Reisezug. Schon wegen den Sicherheitsanforderungen. 408 ist sehr klar drüber. Ersatz sicherheitsbedingungen... Fahrwegsicherung, Befehle... Damit es nicht rummst und dokumentiert ist, was gesichert wurde.
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