JimKnopf Posted May 22, 2011 Posted May 22, 2011 Guten Abend, ich finde in meiner einschlägigen Literatur (FV ) keinen Hinweis darauf, ab wann ein geschlossener Bahnübergang nicht mehr als gesichert gilt. Nachdem ich nun zweimal einen Vorfall am Bahnübergang hatte, frage ich mich, wann die Autofahrer anfangen, ungeduldig zu werden? Gibt es in der Realität feste Zeitwerte, wann einem Zug der Befehl zur Bü-Sicherung gegeben wird, wenn dieser einen bereits geschlossenen BÜ befährt? Vielen Dank für Eure Antworten.
Nopileos Posted May 23, 2011 Posted May 23, 2011 Moin, puh, du hast aber auch Fragen ... Ich versuchs mal aus meiner Erinnerung, das Wissen ist aber schon 30 jahre alt, was andererseits ja auch den Simulationszeitraum zum Teil betrifft. Wir hatten zwei verschiedene Arten von BÜs: Einmal einen Anruf-BÜ und einen normalen BÜ. Der Anruf-BÜ war ständig geschlossen und wurde - wie der Name schon sagt - nur bei Anfrage per Gegensprechanlage geöffnet. Der normale BÜ war zuggesteuert und hatte auch Deckungssignale. Damals war das so programmiert, dass einige Zeit nach Auslösung des BÜ's ohne anschließender Öffnung - wie lange genau weiß ich echt nicht mehr - von einer irrtümlichen bzw fehlerhaften Auslösung des BÜ's ausgegangen wurde. Das geschah jedoch sehr selten, Ursache war immer, dass der vorhergehende Zug einfach die Öffnung bzw Freigabe des BÜ's nicht ausgelöst hatte. Problem: Es gab keinen Sichtkontakt, weder vom Stellwerk aus, noch per Kamera, noch per 'Hören' durch Gegensprechanlage. So es denn eine Störung gab durften wir den nächsten Zug nur per Vorsichtsbefehl (Geschwindigkeitsbeschränkung und Fahrt auf Sicht sowie manueller BÜ-Sicherung) fahren lassen. Erst wenn der bestätigte, dass der BÜ funktioniere, inklusive Schließen und Öffnen, durften wir mit den entsprechenden Tasten die Störung beheben. Gab es Unsicherheiten musste ein Techniker hin und solange der nicht das Ok gegeben hat mussten alle Züge mit Vorsichtsbefehl und entsprechender BÜ-Sicherung fahren. Gruß Nopileos
signalsoftRC Posted May 23, 2011 Posted May 23, 2011 Die Störungs-Zeit sowie die Grundstellerzeit (die Zeit wann der BÜ wieder automatisch offen geht) ist pro BÜ festgelegt. In den NIederlanden ist die Störungszeit immer 5 Minuten und es gibt keine Grundstellerzeit (BÜ's bleiben immer geschlossen wenn's eine Stoerung gibt)
JimKnopf Posted May 23, 2011 Author Posted May 23, 2011 Danke für Eure Antworten. Dann gehe ich für Bonn auch einfach mal davon aus, dass der BÜ nicht länger als 5 Minuten geschlossen sein sollte. Ist nämlich ärgerlich, wenn an jedem BÜ der Notfallmanager gebraucht wird
Nopileos Posted May 23, 2011 Posted May 23, 2011 Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass wir jemals wegen enger Zugfolge den per Taste geschlossen gehalten haben.
Sp Dr L20 Posted June 18, 2011 Posted June 18, 2011 Gelernt wurde es uns so, dass nach der sogenannten Grundstellerzeit (300 Sekunden -> 5 Minuten) der Bü als "nicht ausreichend gesichert" gilt. Hierzu zählen aber wiederrum nur Fü Anlagen (wo der Fdl nur als Überwachung der Funktion auf seinem Stelltisch hat), keine Lokführer-überwachten Anlagen und keine Anlagen die vom Fdl aus freigemeldet werden. Ist dies der Fall, dass der Bü nicht ausreichend gesichert ist wird auf Befehl weitergefahren, und zwar Befehl 9 Grund Nummer 10 -> 20 km/h. Grüße
Recommended Posts