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Würzburg Hbf Zugkollision Februar 2020 Zwischenbericht


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Hallo Martin,

 

danke für diese Info - das ist in der Tat sehr interessant.

 

Für den täglichen Betrieb bedeutet das ja wohl (und ich "fürchte", es wird bald eine ähnlich lautende Vorschrift erlassen werden), dass man keine Rangierfahrt nach Gleis 271 oder 391 zum Wenden schicken darf, wenn eine Zugfahrt über w377 bevorsteht. Denn wenn die Rangierafhrt es "schafft", an Signal 231 II vorbeizufahren, ist sie ja auch schon vorher an 271 II bzw. 391 II vorbeigefahren, selbst wenn der Fdl das nicht zugelasen hat ... Das ist also ein generelles Sicherheitsrisiko.

 

(Das Wenden auf 271 und Vorziehen bis 231 II habe ich in der Sim indes schon oft praktiziert - es optimiert den Betrieb deutlich ...)

 

Weiterhin unfallfreises Simmen wünscht

 

Christian

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vor 1 Stunde schrieb SpDrSimulant:

Für den täglichen Betrieb bedeutet das ja wohl (und ich "fürchte", es wird bald eine ähnlich lautende Vorschrift erlassen werden), dass man keine Rangierfahrt nach Gleis 271 oder 391 zum Wenden schicken darf, wenn eine Zugfahrt über w377 bevorsteht.

 

Dann könnte man aber das Rangieren zu bestimmten Zeiten in NWH ganz vergessen.

 

vor 1 Stunde schrieb SpDrSimulant:

(Das Wenden auf 271 und Vorziehen bis 231 II habe ich in der Sim indes schon oft praktiziert - es optimiert den Betrieb deutlich ...)

 

Ich mache das aus Sicherheitsgründen nie. Die 20 Sekunden, die man sich dadurch spart, bringen es auch nicht so sehr.

 

Ich denke, es gibt beim Rangieren so etwas wie eine Zwei-Licht-Regel (oder so ähnlich). Soll heißen, zwischen der stehenden Rangierfahrt und einer kreuzenden Zugfahrt müssen immer 2 Schutzsignale auf Sh0 stehen., wenn es keine abzweigende Weiche davor gibt. Von Karlsruhe weiß ich, dass es dort so etwas gibt.
Beim Überfahren des ersten Schutzsignals könnte dann noch ein sofortiger Anruf beim Tf helfen.

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Servus zusammen,

 

mal wieder eine Meldung aus der Praxis: Was Helmut mit seiner Zwei-Licht-Regel beschreibt ist soweit richtig. Als Betriebseisenbahner drückt man das natürlich etwas anders aus 😉 .

 

Vereinfacht gesagt steht in der Fahrdienstvorschrift, das keine "feindlichen" Fahrten zugelassen werden dürfen. Sprich: Fahren zwei Fahrten (Züge oder Rangierabteilungen) aufeinander zu oder in dieselbe Richtung muss sichergestellt sein das sie sich nicht "treffen". Das geschieht entweder über Flankenschutzweichen (gibt es bei Rangierstraßen im SpDrS60 oder S600 im Regelfall nicht, nur bei Zugstraßen), doppelten Lichtschutz (zwei haltzeigende Signale zwischen den Fahrten) oder Rangierverboten in bestimmten Bereichen wenn es zu Gefährdungen kommen könnte. Die zwei letzten Möglichkeiten setzen natürlich voraus, das der Fahrdienstleiter/Weichenwärter das auch beachtet.

 

Kleine Anekdote aus meiner Regio-Zeit dazu: Ich fuhr als Rangierfahrt in Nürnberg Hbf mit einem Triebwagen aus der Werkstatt Gostenhof Richtung Bahnsteige. Auf einmal ruft mich der Weichenwärter an: "Du Kollege, halte mal bitte an. Mein Fahrdienstleiter hat mich etwas reingelegt, da kommt noch ne Fahrt und ich ruf dich wieder an wenn du weiter vorrücken darfst." Ich hab mir eins gegrinst, angehalten und gewartet. Grund für die Aktion war das zwischen dem Ende meines Fahrweges und dem Fahrweg des einfahrenden Zuges weder ein Flankenschutz durch Weiche noch doppelter Lichtschutz vorhanden war weil die Absprache zwischen Ww und Fdl nicht geklappt hat. Also hat mich der Ww angehalten (Rangierverbot) und damit den Flankenschutz für die Zugstraße hergestellt.

 

Die Regeln wurden im Laufe der Zeit immer weiter verschärft, deshalb sind so Dinge wie der doppelte Lichtschutz oder Flankenschutz bei Rangierstraßen oftmals nicht in den Stellwerken projektiert (Karlsruhe Hbf z. B. ist eine der Ausnahmen). Außerdem wäre es sehr hinderlich bei einer Auflösestörung an einem Fahrstraßenteil sich damit auch die Rangierstraßen weiträumig zu "zerschießen". Hier verläßt man sich vor allem auf die Disziplin der Stellwerksbediener. Und wenn es dann doch scheppert, ist der Tf der Hauptdumme weil er ist ja über das haltzeigende Signal gefahren.

 

Ich hoffe geholfen zu haben, bleibt gesund und unfallfrei 😇

Posted

Ja, ich erinnere mich wieder, es heißt: doppelter Lichtschutz. Danke, Bremser.
Ich hatte nur etwas mit "Licht" und "2" im Hinterkopf, aber der genaue Begriff war mir entfallen.

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Hallo,

 

ich denke wir meinen dasselbe - und drücken uns nur unterschiedlich aus -:)

 

Doppelten Lichtschutz und sogar noch eine Schutzweiche hat man, wenn man - um die w377 für Zugfahrten abzusichern - die RAbt nach 391 schickt und hinter 391 II "einsperrt" indem man die Weiche w389 in Linksstellung bringt. Dann kann sie, selbst wenn sie gegen das haltzeigende Signal 391 II anfährt keinen Schaden anrichten. Bringt man zusätzlich noch w388 in Linksstellung, ist sogar w386 nach links für Zugfahrten aus / nach Gleis 204 sicher.

 

Aber wie der Bremser schon so schön schreibt:

vor 17 Stunden schrieb Bremser1984:

Die Regeln wurden im Laufe der Zeit immer weiter verschärft

 

Und so wird es weitere Verschärfungen geben, nach dem besagten Vorfall ziemlich sicher auch in NWH. Denn das Unternehmen Bahn wird nicht von Eisenbahnern regiert, denen Betrieb und zeitnahes Rangieren wichtiger ist. Sondern von Controllern und Juristen, für die nun einmal die Abwägung Risiko vs. Kosten im Vordergrund steht.

 

Mir ist klar, dass man aus Unfällen lernen muss um künftige Unfälle zu vermeiden. Allerdings geht das heutzutage manchmal schon sehr abstruse Wege in Form von neuen Vorschriften, Anweisungen etc. ... Mal sehen, wohin das letztlich bei diesem Unfall führen wird.

 

Schönen Sonntag noch,

 

Christian

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