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Bild von der neuen Simulation


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Hier könnt ihr ein Bild sehen von der neuen Simulation:

Klick hier um ein grosses Bild zu sehen.

Hier einige Stellwerksdaten von Bonn-Bad Godesberg:

Hier einige Stellwerksdaten:

- 33 Weichen

- 64 Signale

- 103 Gleisfreimeldeabschnitte

- 39 Kilometer gesamt Gleislänge

- 145 Fahrstraßen

- 236 Tasten auf dem Stelltisch

- 42x18 Tischfelder (= 756 Tischfelder)

- 7 Bahnübergänge (5 Vollschranken)

- Gruppentasten auf dem Stelltisch

- Selbststellbetrieb

- ZNP801

- Signalhelligkeit / Stelltischhelligkeit einstellen

- Achszähler und Achszählgrundstellungstaste

Neu:

- Stellwerksverknüpfung mit Bonn Hbf (Nach Update!)

- Stellwerksverknüpfung mit Remagen

Bei den Vollschranken hat man die Möglichkeit sie mit der BÜFT freizumelden (Wenn die Expertoption eingeschaltet wird.)

Normal werden die BÜ's automatisch freigemeldet.

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Sieht gut aus! Aber Achszähler waren wohl gerade im Sonderangebot :D

Ein paar Fragen habe ich aber:

- Warum sind eigentlich sämtliche Einfahrsignale außer Godesberg Gbf (aus Richtung Bonn) und Neuer Weg (aus Richtung Remagen) als Zwischensignale beschriftet (Kennbuchstaben R/S), die Ausfahrsignale aber nach gewohntem Schema mit N und P?

- Den Bahnhof Godesberg Gbf kenne ich nur unter dem Namen Godesberg Nord. Wurde der mal umbenannt?

- Fehlt auf dem Stelltisch evtl. die MGT? Zumindest würde ich die Weiche 54 in Mehlem als Mittelweiche ansehen.

- Wozu ist das Ankündigesignal vor dem nördlichen Esig von Godesberg gut?

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So wie es aussieht, wird auf dem kurzen Stück zwischen BBG-Nord (inzwischen umbenannt ^^) und Pbf auf Halbregelabstand gefahren. Der geht halt nur bis N21/N24. Aber so ganz sauber funktioniert das noch nicht... Naja mal sehen was Richard dazu sagt :-)

Das mit der Mittelweiche versteh ich auch nicht (also warum sie nicht als solche auf dem Stelltisch erscheint)...

Posted

Sieht gut aus! Aber Achszähler waren wohl gerade im Sonderangebot :D

Ein paar Fragen habe ich aber:

1. Warum sind eigentlich sämtliche Einfahrsignale außer Godesberg Gbf (aus Richtung Bonn) und Neuer Weg (aus Richtung Remagen) als Zwischensignale beschriftet (Kennbuchstaben R/S), die Ausfahrsignale aber nach gewohntem Schema mit N und P?

2. Den Bahnhof Godesberg Gbf kenne ich nur unter dem Namen Godesberg Nord. Wurde der mal umbenannt?

3. Fehlt auf dem Stelltisch evtl. die MGT? Zumindest würde ich die Weiche 54 in Mehlem als Mittelweiche ansehen.

4. Wozu ist das Ankündigesignal vor dem nördlichen Esig von Godesberg gut?

1. Weil sie halt Zwischensignale sind. KBBG ist aber bissle chaotisch da, habe ich gesehen. Es gibt auch einen Haufen Rangierstrassentasten... aber keine Zieltasten fuer die Rangierfahrten... sehr merkwürdig. Der Stelltisch ist aber so 1:1 übernommen.

2. Steht so auf dem Stelltisch... der Bahnhof heisst JETZT aber Nord...

3. es ist keine Mittelweiche (steht ja noch ein Sperrsignal dort)

4. Halbregelabstand. (Ist aber interessant mit der BÜ dahinten...

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Also, es war mich der Richard gefragt hat ob es erlaubt war um (hi-Res) Bilder von Remagen und Bonn-Bad Godesberg in der Wiki sowie Deep Zoom zur Verfügung zu stellen.

Alle Bilder sind aus der Beta-Version. Das heißt, da wird noch immer an Remagen und Bonn-Bad Godesberg gearbeitet. Die Endzustand kann anders sein als was mann hier jetzt sehen kann. Aber Bemerkungen sind natürlich immer wilkommen.

Wiki Links:

SignalWiki - Örtliche Kenntnisse für Bonn-Bad Godesberg

SignalWiki - Örtliche Kenntnisse für Remagen

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1. ... Es gibt auch einen Haufen Rangierstrassentasten... aber keine Zieltasten fuer die Rangierfahrten... sehr merkwürdig.

Zumindest beantwortet das meine Frage im Bug Tracker. Ja, sehr merkwürdig und .... auch sehr interessant wie es dann in Detail funktionieren geht

Erwin

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Danke für die Antwort, Richard!

1. Rein fahrdienstlich sind das keine Zwischensignale. Der Stellbereich besteht ja aus mehreren Bahnhöfen und nicht nur aus einem... Aber das NRWbahnarchiv bestätigt die Signalbezeichnungen.

Technisch könnte das aber schon passen. Immerhin gibts da keine Ausfahrzieltasten, sondern es wird immer von Hauptsignal zu Hauptsignal gedrückt. Auch Ausfahrsperrmelder fehlen zwischen den Bahnhöfen. Mir schwirrt dazu gerade der Begriff "Streckensicherung in Bahnhofstechnik" im Kopf rum... Auf Mathilde ist das doch auch so ähnlich.

Die Sache mit den RTs ist mir auch gerade aufgefallen, das ist wirklich merkwürdig. Wenn da ohnehin keine Rangierstraßen vorhanden sind, kann man auch gleich einfache Hauptsignale anstelle der Hauptsperrsignale aufstellen.

2. Wenns so auf dem Tisch steht, glaub ich dir das schon ;) Bahnhofsnamen sind ja nicht für die Ewigkeit.

3. Die Ausfahrzugstraße aus Gleis 3 beginnt doch erst am Ausfahrsignal?! Zumindest hatte ich anhand der fehlenden ZT am Ls 33R1 darauf geschlossen und daher die W54 als Mittelweiche eingeordnet.

4. Auch wenn es da sehr eng zugeht, hätte ich Halbregelabstand nicht vermutet. Aber wenn dem wirklich so ist, gehört das natürlich auch so auf den Tisch.

Posted

Hallo!

Die Sache mit den RTs ist mir auch gerade aufgefallen, das ist wirklich merkwürdig. Wenn da ohnehin keine Rangierstraßen vorhanden sind, kann man auch gleich einfache Hauptsignale anstelle der Hauptsperrsignale aufstellen.

Kann es sein das die HSig eben deswegen Zwischensignale sind, damit mal als Rangierfahrt von Bahnhof zu Bahnhof fahren kann?

Dann würden auch alle RT's einen Sinn ergeben.

Ob das so tatsächlich ist (oder war) kann ich nicht sagen, da ich mich örtlich nicht auskenne.

3. Die Ausfahrzugstraße aus Gleis 3 beginnt doch erst am Ausfahrsignal?! Zumindest hatte ich anhand der fehlenden ZT am Ls 33R1 darauf geschlossen und daher die W54 als Mittelweiche eingeordnet.

Das ist soweit richtig, allerdings ist nicht das Ls 33R1 entscheidend, sondern 34R2!

Wenn eine Einfahrt nach 33 eingestellt wird, dann wird W 54 gerade festgelegt und bleibt das auch, solange der Zug draufsteht.

Eine Ausfahrt von N33 ist daher ohne MGT möglich (Weiche liegt in Grundstellung)

Die Ausfahrt eines Zuges der als Rabt bis vor 33R1 gefahren ist, ist sowieso nicht möglich, weil dazu eine Rangierfahrstraße

33R1 -> N33 einegstellt werden müsste und daran anschliessend dann die Ausfahrt.

Die KoRil 408 verbietet aber den direkten Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt.

Deswegen muss die Rabt erst bis N33 vorzeiehen bevor die Ausfahrt gestellt werden kann.

(hier dann wieder ohne MGT, W 54 in Grundstellung)

W 54 befindet sich nur dann nicht in Grundstellung wenn aus 34 Ausgefahren werden soll Startsignal 34R1 oder 34R2

das ist dann aber eine Gruppenausfahrt (mit N33 als Gruppenausfahrsignal), und dafür benötigt man nie MGT.

So, ich hoffe ich konte etwas zur AUfklärung beitragen warum es keine MGT gibt :-)

Gruß SpDrS 60

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Kann es sein das die HSig eben deswegen Zwischensignale sind, damit mal als Rangierfahrt von Bahnhof zu Bahnhof fahren kann?

Dann würden auch alle RT's einen Sinn ergeben.

Ob das so tatsächlich ist (oder war) kann ich nicht sagen, da ich mich örtlich nicht auskenne.

Dafür müssten aber auch RTs an den Einfahr- bzw. "Zwischen"signalen sein... Außerdem finden Rangierfahrten nur innerhalb eines Bahnhofs statt. Von einem Bahnhof in einen anderen gehts nur als Zugfahrt. Die ganzen Bahnhöfe auf dem Stelltisch sind auch alle separate Bahnhöfe mit freier Strecke dazwischen und keine Bahnhofsteile eines einzigen Bahnhofs.

Eine Ausfahrt von N33 ist daher ohne MGT möglich (Weiche liegt in Grundstellung)

Arrgh, natürlich... Man sollte auch richtig lesen, wenn man schon die einschlägige Literatur bemüht ;)

In einem Punkt muss ich dir aber widersprechen: Eine Rangierfahrt darf durchaus ohne Halt in eine Zugfahrt übergehen. Nur umgekehrt ist es nicht (genauer gesagt: nur sehr eingeschränkt) erlaubt. In Kalscheuren macht man das mit dem Säurezug von Degussa ja auch.

Posted

Hallo Zusammen,

das sieht ja alles sehr gut aus. War auch über die Größe von Remagen überrascht. Aber positiv!

- Fehlt auf dem Stelltisch evtl. die MGT? Zumindest würde ich die Weiche 54 in Mehlem als Mittelweiche ansehen.

- Wozu ist das Ankündigesignal vor dem nördlichen Esig von Godesberg gut?

Die Weiche 54 in Mehlem ist meiner Meinung nach eine klassische Mittelweiche. Vor der Weiche ist bei Ausfahrt aus Gl. 33 keine Starttaste zur Ausfahrzugstraße. Die Weiche muss unter Verschluss, wie auch immer. Selbst wenn man hier, wegen der Grundstellung in geraden Strang, keine MGT brauchen würde, sollte dann aber nicht der Stellungsmelder trotzdem immer leuchten. Oder ist es dann keine Mittelweiche mehr, nur weil man keine zusätzliche Bedienhandlung machen muss?

Das Signal R101k scheint mir ein reines Bü-Deckungssignal zu sein. Ist evtl. notwendig wegen einer längeren Schließzeit des Bü’s. Die Ausfahrsignale N im Gbf können bereits einen Fahrtbegriff zeigen und trotzdem ist die Signalabhängigkeit am Bü gewahrt. Hier ist wahrscheinlich die Wegstrecke zu kurz für ein Bk-Signal. R101k hat vermutlich auch nur ein Signalbild (geht auf Hp0 nach stellen der Zugstraße mit Ziel R101 und fällt wieder auf Kennlicht mit Vr nach der Freigabe des Bü’s).

Rein fahrdienstlich sind das keine Zwischensignale. Der Stellbereich besteht ja aus mehreren Bahnhöfen und nicht nur aus einem... Aber das NRWbahnarchiv bestätigt die Signalbezeichnungen.

Ich könnte mir denken, dass es bei der Signalbezeichnung auch darauf ankommt ob der Bf ferngestellt ist (signaltechnische Überwachung und Stromversorgung im Zentralstellwerk), oder ferngesteuert ist (alles noch vor Ort, und der örtl. Stelltisch kann jederzeit auf OB geschaltet werden). Bei Fernstellung wäre die Örtlichkeit signaltechnisch kein Bahnhof mit der üblichen Grenzen (Einfahrsignale).

Kann es sein das die HSig eben deswegen Zwischensignale sind, damit mal als Rangierfahrt von Bahnhof zu Bahnhof fahren kann?

Hmmm, dann müssten die Zwischensignale aber auch als Hauptsperrsignale ausgerüstet sein.

Wenn der Stelltisch in echt so aussieht, gibt’s auch eine einfache Erklärung aus der Praxis: Die Jungs von der Signaltechnik haben früher öfter mal, in Ermangelung der korrekten Tischfelder, Teile installiert die nicht 100%’tig die Außenanlage widerspiegeln. Hauptsache war, dass die möglichen Betriebszustände ordnungsgemäß angezeigt wurden. Das kam oft vor wenn ein Stellwerk nach- oder umgerüstet wurde. Melder und Tasten ohne Funktion kann man öfter auf Stellwerken sehen.

Aber alles nur Vermutungen die aus den Gedanken der Vorfreude bestehen. Mich interessiert es sehr wie’s jetzt wirklich ist. Hier hilft nur ausprobieren. Also her mit den Simms.

Gruß

Nobbse

Posted

Hallo zusammen!

Dafür müssten aber auch RTs an den Einfahr- bzw. "Zwischen"signalen sein... Außerdem finden Rangierfahrten nur innerhalb eines Bahnhofs statt. Von einem Bahnhof in einen anderen gehts nur als Zugfahrt.

Ahhh, *patsch* mann mann mann ... *g*

Du hast natürlich vollkommen recht. Es ginge zwar auch ohne RT's (dann mit Kennlicht am HSig)

aber nicht über die Bahnhofsgrenze hinaus.

Arrgh, natürlich... Man sollte auch richtig lesen, wenn man schon die einschlägige Literatur bemüht ;)

Dafür ist ja dieses Forum da. Jeder kann vom anderen lernen.

In einem Punkt muss ich dir aber widersprechen: Eine Rangierfahrt darf durchaus ohne Halt in eine Zugfahrt übergehen. Nur umgekehrt ist es nicht (genauer gesagt: nur sehr eingeschränkt) erlaubt. In Kalscheuren macht man das mit dem Säurezug von Degussa ja auch.

Ja gut, kann sein das ich das verwechselt habe. (hätte ich das Modul doch besser mal gesucht in der KoRil, hatte aber keine Lust *g*)

Von KKAS habe ich nur die Demo, und die spiele ich natürlich nicht, deswegen kenne ich auch den Säurezug nicht aus der Praxis.

(blos hier aus dem Forum von seiner Existenz)

Die Weiche 54 in Mehlem ist meiner Meinung nach eine klassische Mittelweiche. Vor der Weiche ist bei Ausfahrt aus Gl. 33 keine Starttaste zur Ausfahrzugstraße. Die Weiche muss unter Verschluss, wie auch immer. Selbst wenn man hier, wegen der Grundstellung in geraden Strang, keine MGT brauchen würde, sollte dann aber nicht der Stellungsmelder trotzdem immer leuchten.

Ja, genauso sehe ich das auch:

Ja, W 54 ist eine Mittelweiche (und müsste daher dauern ausgeleuchtet sein)

Nein, eine MGT ist (wie alle anderen tasten auch) nur dann erforderlich wenn eine Bedienung irgendwo nötig ist.

Man braucht ja keine Taste einbauen die man niemals benutzen könnte.

Das Signal R101k scheint mir ein reines Bü-Deckungssignal zu sein. Ist evtl. notwendig wegen einer längeren Schließzeit des Bü’s. Die Ausfahrsignale N im Gbf können bereits einen Fahrtbegriff zeigen und trotzdem ist die Signalabhängigkeit am Bü gewahrt. Hier ist wahrscheinlich die Wegstrecke zu kurz für ein Bk-Signal. R101k hat vermutlich auch nur ein Signalbild (geht auf Hp0 nach stellen der Zugstraße mit Ziel R101 und fällt wieder auf Kennlicht mit Vr nach der Freigabe des Bü’s).

Ja, das ist eine prima überlegung. Klingt plausibel. (Richard: habt ihr eigentlich nicht die "echten" ÖRil's zu den Stellwerken die ihr baut?)

Quasi ein "großes" Bü 1

Wobei mir gerade einfällt das dass Signal dann im "Ruhezustand" Hp0 zeigen müsste und erst dann Kennlicht wenn der Bü tatsächlich gesichert ist.

Ich könnte mir denken, dass es bei der Signalbezeichnung auch darauf ankommt ob der Bf ferngestellt ist (signaltechnische Überwachung und Stromversorgung im Zentralstellwerk), oder ferngesteuert ist (alles noch vor Ort, und der örtl. Stelltisch kann jederzeit auf OB geschaltet werden). Bei Fernstellung wäre die Örtlichkeit signaltechnisch kein Bahnhof mit der üblichen Grenzen (Einfahrsignale).

Hmm, wieso sollte es bei Fernstellung anders sein?

Ich glaube das der Grund tatsächlich darin liegt das es keine Blöcke zwischen den Bahnhöfen gibt.

Gruß SpDrS 60

Posted

R101k ist kein Deckungssignal des BÜ, sondern ein Halbregelabstandsankündigungssignal (tolles Wort ^^). Es kann nur Hp 1 oder Kennlicht zeigen, Hp 0 gibts nicht. Das funktioniert auch schon fast so wie es soll, nur das Vorsignal zeigt noch in einer Situation falsch an. Da bastelt Richard noch dran.

Posted

eben kurz:

- Es ist KEINE Mittelweiche (Es leuchtet auf dem echten Stelltisch auch nicht auf) Und laut Entwurfvorschrift ist es auch keine Mittelweiche. (Ausserdem muss "Bedarf" bestehen dort eine Mittelweiche zu projizieren)

- Es ist ein Halbregelabstand-Signal. Sie kann KEIN Hp 0 zeigen. (Weil es KEINE Signaltaste gibt, kann der Bediener auch kein HaGT + ST drücken. Wenn das Signal halt zeigen könnte MUSS es ja eine ST geben... ;-))

- Nein ich habe keine Örtliche Richtlinien. Nur von hören/sagen. Aber KBBG ist nicht so kompliziert... wird auch kaum rangiert ausser in Notfälle. Und in dem Falle wird einfach auf mündlichen Auftrag gefahren. Kommst du dann auch am Signal vorbei.

Posted

Um das Ganze mal zusammenzufassen: Das Ding ist wohl Mittelweiche, allerdings im Stellwerk nicht als solche vorgesehen. Ich vermute mal, dass man in der Relaisanlage irgendeine Bastellösung dafür zusammengefrickelt hat...

Wird die Weiche eigentlich verschlossen, wenn man die Ausfahrt aus Gl. 3 nach Neuer Weg stellt (und die Weiche nicht schon anderweitig verschlossen ist)?

Posted

eben kurz:

- Es ist ein Halbregelabstand-Signal. Sie kann KEIN Hp 0 zeigen. (Weil es KEINE Signaltaste gibt, kann der Bediener auch kein HaGT + ST drücken. Wenn das Signal halt zeigen könnte MUSS es ja eine ST geben... ;-))

Ja, DAS ist ein Argument! ;-)

Manchmal denkt man über alles mögliche nach aber auf das einfachste kommt man nicht. *g*

@Spurplan: Was willst du denn da "frickeln"????

Was soll denn da aus welchem Grund gebastelt worden sein?

Gruß SpDrS 60

Posted
@Spurplan: Was willst du denn da "frickeln"????

Was soll denn da aus welchem Grund gebastelt worden sein?

Man sollte sich auch vernünftig ausdrücken... Falls die Weiche bei einer Ausfahrt verschlossen wird, obwohl es stellwerks-intern keine Mittelweiche ist, hätte ich da irgendeine Bastelei vermutet. Problem ist ja, dass die Weiche nicht in der Spur der Ausfahrzugstraße ist.

Wenn das aber nicht passiert, ist die Frage nach der Bastellösung natürlich überflüssig. Dann will ich gar nix gesagt haben :)

Posted

Technisch könnte das aber schon passen. Immerhin gibts da keine Ausfahrzieltasten, sondern es wird immer von Hauptsignal zu Hauptsignal gedrückt. Auch Ausfahrsperrmelder fehlen zwischen den Bahnhöfen. Mir schwirrt dazu gerade der Begriff "Streckensicherung in Bahnhofstechnik" im Kopf rum... Auf Mathilde ist das doch auch so ähnlich.

So wird’s sein, dass der ganze Stellbezirk als ein Bahnhof mit Bahnhofsteilen betrieben wird. Weil wie schon genannt echte Einfahrsignale(Bahnhofsgrenze) gibt’s nur links und rechts. Das würde doch so einiges erklären. Dann müssten aber Rangierfahrstraßen gehen, oder?

- Es ist KEINE Mittelweiche (Es leuchtet auf dem echten Stelltisch auch nicht auf) Und laut Entwurfvorschrift ist es auch keine Mittelweiche. (Ausserdem muss "Bedarf" bestehen dort eine Mittelweiche zu projizieren)

- Es ist ein Halbregelabstand-Signal. Sie kann KEIN Hp 0 zeigen. (Weil es KEINE Signaltaste gibt, kann der Bediener auch kein HaGT + ST drücken. Wenn das Signal halt zeigen könnte MUSS es ja eine ST geben... ;-))

Das hilft mir in meinem Verständnis einer Mittelweiche nicht wirklich weiter. Was genau ist der Bedarf? Regelmäßige Zugfahrten? Es ist exakt die gleiche Konstellation wie bei der Weiche 225 in Bonn. Dort ist sie als Mittelweiche definiert. Einziger Unterschied in Bonn: aus Gleis 5 kann ich keine Ausfahrzugfahrstraße in Richtung Godesberg bilden. Was für mich nur eine Erklärung zulässt: Weiche ist dann keine Mittelweiche wenn sie im abweisenden Strang innerhalb einer Zugstraße festgelegt ist, und im geraden Strang eh ohne MGT-Bedienung, weil Grundstellung, genutzt werden kann. (Was ein spezifisches „Siemens-Ding“ wäre) Aber wenn sie in Grundstellung, beim Stellen der Ausfahrt aus Gl. 33 festgelegt wird, und das müsste sie meiner Meinung nach, dann ist es eine Mittelweiche. Ergo Stellungsmelder an. Oder man verzichtet aus den genannten Gründen auf das Dauerleuchten, weil ja keine besondere Behandlung erforderlich ist. Eine Mittelweiche bleibt’s in meinen Augen trotzdem. Was mich total verwirrt ist die Weiche 213 in Bonn, die kann liegen wie sie will, Ausfahrten kommen immer aus Gl. 3 in beide Richtungen.

Meine Definition der Mittelweiche, wie ich glaube es gelernt zu haben: „Weichen innerhalb eines Bahnhofs die von einer Zugfahrt im Regelbetrieb befahren werden, und nicht durch eine Zugfahrstraßenfestlegung verschlossen werden.“ Ist schon ein paar Jahre her, bitte klärt mich auf wenn’s so nicht mehr stimmt.

Ja Richard, dem Argument zum Signal R101k kann selbst ich folgen. Keine Taste! Und wie SpDrS60 auch richtig sagt, ein Deckungssignal muss Grundstellung Hp0 haben. Hätte ich selbst drauf kommen müssen. Vor allem wenn ich mir die Darstellung des Folgesignals R101 genauer angeschaut hätte. Also Halbregelabstand.

Gruß Nobbse

Posted

Hallo,

ich möchte mich mal hier in die Diskussion einklinken. Ich bin Lokführer und fahre so ziemlich jeden Tag auf der linken Rheinstrecke zwischen Köln und Mainz. Die Bahnhöfe Neuer Weg, Bonn-Mehlem, Bonn-Bad Godesberg und Bonn-Bad Godesberg Nord sind alle eigenständige Bahnhöfe, keine Bahnhofsteile. Jeder Bahnhof hat seine Einfahrsignale und seine Ausfahrsignale. So steht es im Geschwindigkeitsheft geschrieben. Das bedeutet: Rangierfahrten von Bahnhof zu Bahnhof sind nicht zulässig. Falls Interesse besteht kann ich die entsprechenden Seiten aus dem Geschwindigkeitsheft hier mal einbinden.

Gruß

Florian

Posted

Das hilft mir in meinem Verständnis einer Mittelweiche nicht wirklich weiter. Was genau ist der Bedarf? Regelmäßige Zugfahrten? Es ist exakt die gleiche Konstellation wie bei der Weiche 225 in Bonn. Dort ist sie als Mittelweiche definiert ...

Zuerst, fur mich als Hollander, ist es vielleicht noch viel schweriger um das Prinzip von Mittelweichen zu verstehen. Soweit ich weiss kennt man dieses Prinzip nicht bei der Niederlandische Bahn.

Aber ich sehe, als non-Expert, doch ein grosses Unterschied. In Bonn gibt es ein eigenes Gleisabschnitt (424) für das Ausfahrtsignal.

Das selber wie als in Köln (011 und 021). In KBBG ist das nicht so, dort gibt es einfach gleis (abschnitt 33). Vielleicht 'verursacht' das das es hier nicht um ein Mittelweiche geht.

Erwin

Posted

Nun klinke ich mich hier aucheinmal in die Mittelweichendiskussion ein.

Einfahrt aus richtung Bonn-Bad Godesberg nach N33 -> Weiche durch Fahrstraße gesichert.

Bei wendenden Zügen oder ähnlichem -> Weiche dadurch gesichtert, dass das Gleis besetzt ist und im Stellwerk (auch wenn er es in echt vielleicht nicht tut) ein Zug auf der Weiche steht.

Ausfahrt aus 34 (Signal 34R2) nach Neuer Weg -> Entweder nur für Rangierfahrten oder als Gruppenausfahrt zusammen mit N33.

Ist für mich alles klar geregelt.

Zum Stellwerk: Ganz toll! Ich hätte jetzt nur Bad Godesberg Gbf und Pbf erwartet. Das wäre eher langweilig. Aber das hier ist richtig super! Ich hatte mir insgeheim schon Streckenstellwerke gewünscht. Zusammen mit Remagen und den verknüpften Stellwerken macht das mit Sicherheit superviel spaß!

Wann können wir denn etwa mit der Veröffentlichung rechnen?

Posted

Hallo zusammen!

So wird’s sein, dass der ganze Stellbezirk als ein Bahnhof mit Bahnhofsteilen betrieben wird. Weil wie schon genannt echte Einfahrsignale(Bahnhofsgrenze) gibt’s nur links und rechts.

Ja, das kann Stellwerkstechnisch tatsächlich so sein. Natürlich nicht Betrieblich, (wie ja auch Florian bestätigt)

Ich bin Lokführer und fahre so ziemlich jeden Tag auf der linken Rheinstrecke zwischen Köln und Mainz. Die Bahnhöfe Neuer Weg, Bonn-Mehlem, Bonn-Bad Godesberg und Bonn-Bad Godesberg Nord sind alle eigenständige Bahnhöfe, keine Bahnhofsteile. Jeder Bahnhof hat seine Einfahrsignale und seine Ausfahrsignale. So steht es im Geschwindigkeitsheft geschrieben.
Dann müssten aber Rangierfahrstraßen gehen, oder?

Ja und nein. Ja: Wenn es nur Bahnhofsteile sind gehen natürlich auch Rangierfahrstraßen,

ABER

Entweder müssen die ZSig (Einfahrsignale) dann Hauptsperrsignale sein, oder aber Kennlicht besitzen, weil die Rabt darf ja nicht an einem Hp0 zeigenden Signal vorbeifahren.

Da das aber auf der Stellwand nicht zu erkennen ist, scheidet die möglichkeit der Rangierfahrten aus.

Das hilft mir in meinem Verständnis einer Mittelweiche nicht wirklich weiter.

Ja, das Thema Mittelweiche ist ziemlich kompliziert. Das wichtigste ist das man die Betrachtung dahingehend auftrennt 1. was ist eine Mittelweiche und 2. Wann brauche ich eine MGT. Weil nicht jede Mitttelweiche zwingend eine MGT braucht, bzw nicht das vorhandensein einer MGT macht eine Weiche zur Mittelweiche.

Meine Definition der Mittelweiche, wie ich glaube es gelernt zu haben: „Weichen innerhalb eines Bahnhofs die von einer Zugfahrt im Regelbetrieb befahren werden, und nicht durch eine Zugfahrstraßenfestlegung verschlossen werden.“ Ist schon ein paar Jahre her, bitte klärt mich auf wenn’s so nicht mehr stimmt.

Die Definition die ich gefunden habe lautet "Weiche in der Mitte eines Bahnhofsgleises, die bei der Einfahrt nicht vollständig freigefahren wird und daher sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt eines Zuges zu sichern ist."

mit anderen Worten: Ihre Lage wird sowohl bei Ein- als auch Ausfahrten überwacht.

Nach dieser Definition wäre W 54 in Mehlem genauso wie W 225 und auch W 213 in Bonn ganz klar eine Mittelweiche.

Was genau ist der Bedarf? Regelmäßige Zugfahrten?

Ja genau. In Stellwerken wird nur das projektiert was entweder sinnvoll ist (d.h. es gibt eine Regelmässige Nutzung wobei regelmässig hier im Auge des Betrachters liegt) oder natürlich was die Sicherheit erfordert.

Eine Mittelweiche zählt unstrittig zu letzterem. Es ist ein Sicherheitsaspekt.

Deswegen ist es für mich nicht vorstellbar das Mehlem W 54 keine Mittelweiche sein sollte, da es unabdingbar ist zu wissen in welcher Lage sie bei einer Ausfahrt aus 33 liegt.

Wenn es sich aber nicht um eine Mittelweiche handelt, dann liegt W 54 nicht im Prüfstrang der Ausfahrt von N 33, ergo ist die Lage nicht bekannt und kann auch nicht korrigiert werden.

Beispiel: es wird ein Zug in Gleis 33 über Rangierfahrten zusammengestellt. Die Zugspitze steht vor SperrSig 33R1.

Danach fährt ein zug aus 34 über 34R2 und Gruppenausfahrsignal N 33 aus. Dadurch liegt W 54 abzweigend.

Nun würde die Ausfahrt N 33 für den Zug aus 33 gestellt. W 54 liegt dann falsch und das Ausfahrsignal kommt trotzdem auf Fahrt.

Anders bei W 54 als Mittelweiche. Die falsche Lage wird erkannt. Die Weiche samt Flankenschutz W 53 verschlossen.

Das gleiche gilt auch für Bonn W 213 und W225 (da ist es ja so).

Kommen wir nun zur MGT. Diese ist nicht sicherheitsrelevant, weil bei SpDr S 60 die Mittelweichen ja eine Grundstellung haben. Wenn diese Grundstellung nicht anliegt läuft die Fahrstraße nicht vollständig ein und das Signal bleibt auf Halt.

Ergo wird die MGT nur dann projektiert wenn sie sinnvoll ist.

Betrachten wird nun den Bf Mehlem stellen wir fest das aufgrund der relativen nähe von SperrSig 34R2 zu ASig N33 eine umfahrung eines eventuell in 33 stehenden Zuges über Gl 34 W 53, W 54 bis vor N 33 keinen großen Vorteil gegenüber einer "Standardeinfahrt" nach Gl 34 hat.

Von dort ist die Ausfahrt aber als Gruppenausfahrt 34R2-N33 möglich.

Das heißt eine MGt ist als nicht sinnvoll erachtet worden und deshalb nicht projektiert worden.

(Das ändert aber nichts daran das W 54 IMHO eine Mittelweiche ist.

Oder man verzichtet aus den genannten Gründen auf das Dauerleuchten, weil ja keine besondere Behandlung erforderlich ist. Eine Mittelweiche bleibt’s in meinen Augen trotzdem.

Ja, das können wir an dem "Standbild" nicht 100%ig erkennen, weil ja entscheidend ist ob die Weichen vershclossen werden bei einer Ausfahrt, aber ich denke das das Dauerleuchten vorgeschrieben ist, und es deshalb auch leuchten muss.

Was mich total verwirrt ist die Weiche 213 in Bonn, die kann liegen wie sie will, Ausfahrten kommen immer aus Gl. 3 in beide Richtungen.

Klarer Fall auch hier für mich eindeutig Mittelweiche. Eine MGT wäre hierfür IMHO nicht notwendig, aber die ist ja eh schon vorhanden.

Hallo,

ich möchte mich mal hier in die Diskussion einklinken. Ich bin Lokführer und fahre so ziemlich jeden Tag auf der linken Rheinstrecke zwischen Köln und Mainz. Die Bahnhöfe Neuer Weg, Bonn-Mehlem, Bonn-Bad Godesberg und Bonn-Bad Godesberg Nord sind alle eigenständige Bahnhöfe, keine Bahnhofsteile. Jeder Bahnhof hat seine Einfahrsignale und seine Ausfahrsignale. So steht es im Geschwindigkeitsheft geschrieben. Das bedeutet: Rangierfahrten von Bahnhof zu Bahnhof sind nicht zulässig. Falls Interesse besteht kann ich die entsprechenden Seiten aus dem Geschwindigkeitsheft hier mal einbinden.

Vielen Dank für die Inforamtionen "direkt von der Strecke" ;-)

Mich würde die Seiten natürlich interessieren (so wie alles was mit Bahn zu tun hat) allerdings denke ich das sie hier nicht veröffentlicht werden dürfen??

So, genug meiner Worte.

Gruß SpDrS 60

Posted

Die Definition die ich gefunden habe lautet "Weiche in der Mitte eines Bahnhofsgleises, die bei der Einfahrt nicht vollständig freigefahren wird und daher sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt eines Zuges zu sichern ist."

mit anderen Worten: Ihre Lage wird sowohl bei Ein- als auch Ausfahrten überwacht.

Das SpDr60-Handbuch definiert eine Mittelweiche folgendermaßen: "Mittelweichen sind Weichen, die in einer am Ausfahr- oder Zwischensignal oder Lichtsperrsignal beginnenden Fahrstraße (Zug- oder Rangierstraße) vor dem Startsignal liegen." Also eher "Spurplanstellwerks-kompatibel" ;)

Eine Sicherheitslücke wie von dir beschrieben kann ich aber nicht erkennen. Zeigt das Asig Fahrt und der Zug steht vor 33R1, darf er immer noch nicht losfahren, da das Sperrsignal immer noch Halt zeigt.

Was mir aber gerade einfällt: Stellt man zur Abfahrt eine Rangierfahrstraße von 33R1 nach N33 ein, hat die W54 keinen Flankenschutz; eine Mittelweiche würde sich aber Flankenschutz suchen. Lösen könnte man das, indem die Rangierstraße mit Flankenschutz eingerichtet wird oder für die W53 die Rechtslage als Grundstellung festlegt. Vielleicht gibt es auch in den ÖRil eine Regelung dazu. Hat da jemand Zugang?

Fest steht jedenfalls: Die Planer hätten zumindest uns etliche Kopfschmerzen erspart, wenn sie da eine MGT oder eine Gruppenausfahrt vorgesehen hätten ;) (Ich unterstelle mal, dass Richard den Stelltisch korrekt übernommen hat)

Posted
Eine Sicherheitslücke wie von dir beschrieben kann ich aber nicht erkennen. Zeigt das Asig Fahrt und der Zug steht vor 33R1, darf er immer noch nicht losfahren, da das Sperrsignal immer noch Halt zeigt.

Das ist schon klar, aber dann bräuchte es doch auch in Bonn keine Mittelweiche (da steht auch ein SperrSig) und in Köln erst recht keine (dort sind es sogar HSig's)

Was mir aber gerade einfällt: Stellt man zur Abfahrt eine Rangierfahrstraße von 33R1 nach N33 ein, hat die W54 keinen Flankenschutz; eine Mittelweiche würde sich aber Flankenschutz suchen.

Genau darum geht es. Wenn es eine Zwischenweiche wäre, würde das SperrSig auch auf Kennlicht schalten und man bräuchte nur eine

Fahrstraße (nämlich die Ausfahrzugstraße) einzustellen und nicht zwei. (Ausfahrt und Rangierfahrt)

Fest steht jedenfalls: Die Planer hätten zumindest uns etliche Kopfschmerzen erspart, wenn sie da eine MGT oder eine Gruppenausfahrt vorgesehen hätten ;) (Ich unterstelle mal, dass Richard den Stelltisch korrekt übernommen hat)

Auch hier nochmal der Hinweis: Weder eine nicht vorhandene Gruppenausfahrt, noch eine nicht vorhandenen MGT schließen aus das es sich vielleicht doch um eine Mittelweiche handelt.

Es könnte z.B. in den ÖRil stehen das auf die ständige Ausleuchtung aus welchen Gründen auch immer verzichtet wird, oder die Melderlampe war schlicht und ergreifend defekt.

Ich weiß ja nicht wie das mit dem Nachbau von statten geht. Ob jemand der Hersteller tatsächlich auf dem Stw zu Besuch war oder ob alles über Bilder läuft.

Gruß SpDrS 60

Posted

Ja, das können wir an dem "Standbild" nicht 100%ig erkennen, weil ja entscheidend ist ob die Weichen vershclossen werden bei einer Ausfahrt, aber ich denke das das Dauerleuchten vorgeschrieben ist, und es deshalb auch leuchten muss.

Zumindest insoweit kann ich was dazu sagen: W 54 wird (momentan) bei einer Ausfahrt ab N33 NICHT verschlossen.

Wenn ich einen Zug von 201 (links) nach 33 einfahren lasse, passiert aber etwas witziges: Der Zug fährt nicht bis vor das Asig N33 (wohl aber bis auf die Weiche), damit wird die Einfahrzugstraße nicht komplett aufgelöst (D-Weg-Melder leuchtet auch weiter) und die W 54 BLEIBT unter Verschluss. Ob das so sein muss, und wenn ja, warum das hier so ist - fraachd misch ned...

Posted

Hallo zusammen,

Falls Interesse besteht kann ich die entsprechenden Seiten aus dem Geschwindigkeitsheft hier mal einbinden.

sei willkommen Lokführer. Deine aktuellen Kenntnisse der Örtlichkeiten können die Diskussionen nur bereichern. Und ja, ich wäre sehr an den Buchfahrplänen (oder wie es jetzt wohl genannt wird: Geschwindigkeitsheft) der linkem Rheinstrecke interessiert. Geschwindigkeit und Kilometrierung, speziell natürlich die Abschnitte die unsere Simm’s tangieren.

Bei wendenden Zügen oder ähnlichem -> Weiche dadurch gesichtert, dass das Gleis besetzt ist und im Stellwerk (auch wenn er es in echt vielleicht nicht tut) ein Zug auf der Weiche steht.

.....

Ist für mich alles klar geregelt.

Nee Danielm, so einfach ist es nicht! Eine besetzte Weiche ist nicht automatisch verschlossen. Der an jeder Weiche vorhandene Spitzenverschluss, und ggf. auch der Mittelverschluss, hält die Weichenzunge zwar fest gegen die Backenschiene, verhindert aber nur ein mechanisches Verstellen von der „Schienenseite“ her.(mit Gewalt, z.B. beim „Auffahren“ geht’ schon) Signal- und Sicherungstechnisch hängt sie aber nur am Antrieb. Und der kann ohne „Verschluss“ jederzeit anlaufen, sei es durch Fehlerstrom oder durch Fehlbedienung (WHT, alles schon passiert)

Eine Besetztmeldung ist keine signaltechnische Sicherung!

Wenn ein Zug nach 33 in die „Überholung“ geht, dann hast Du Recht. Denn dann bleibt wohl der letzte Abschnitt der Einfahrzugstraße von 33R1 bis N33 auf der Ebene der Rangierstraße erhalten und W54 im „Verschluss“, weil der entsprechende Prüfabschnitt noch nicht geräumt ist. (In Bonn gut zu beobachten.) Aber wenn Du rangieren musst, musst Du „auflösen“. Und rangieren, ggf. mit Wagen abstellen, kommt in Mehlem wohl öfter vor, was die Gleissperren und auch die Anzahl der verbauten Ls, beweisen. (Übrigens im linken unteren Anschluss-/Abstellgleis ohne Bezeichnung fehlen Ls und die Tasten, oder ist hier Rangieren nur auf mündlichen Auftrag vorgesehen?) Ein Blick ins Bahnhofsbuch (neu: örtl. Richlinien) würde hier viele Dinge erklären.

Hallo zusammen!

Ja, das kann Stellwerkstechnisch tatsächlich so sein. Natürlich nicht Betrieblich, (wie ja auch Florian bestätigt)

Ich würde da sagen gerade betrieblich, denn Zwischensignale gibt es doch nur innerhalb vom Bahnhof oder Bahnhofsteilen. Kann aber nach den neuen Richtlinien durchaus auch anders sein.

Florian kannst Du bei Gelegenheit mal einen Blick auf die Bezeichnungen der Signale werfen. Aber bitte nicht extra anhalten! :lol:

Zumindest insoweit kann ich was dazu sagen: W 54 wird (momentan) bei einer Ausfahrt ab N33 NICHT verschlossen.

Wenn ich einen Zug von 201 (links) nach 33 einfahren lasse, passiert aber etwas witziges: Der Zug fährt nicht bis vor das Asig N33 (wohl aber bis auf die Weiche), damit wird die Einfahrzugstraße nicht komplett aufgelöst (D-Weg-Melder leuchtet auch weiter) und die W 54 BLEIBT unter Verschluss. Ob das so sein muss, und wenn ja, warum das hier so ist - fraachd misch ned...

Kann mir einfach nicht vorstellen, dass das EBA das so abgenommen hat.

Personenzug mit Bahnsteighalt? Die Einfahrzugfahrstraße wird nicht komplett ausgefahren. Dann wär’s korrekt und Handarbeit ist angesagt. Aber ungewöhnlich ist es schon bei planmäßig dort haltenden Zügen. Das könnte technisch doch auch so geschaltet sein, dass schon nach Räumung der Az-Kreises der W45 die Zugstraße auflöst, und dann auch, nach der eingestellten Laufzeit, der Durchrutschweg. Rangierfahrstraße bis zum Hp bleibt drin.

.......oder die Melderlampe war schlicht und ergreifend defekt.

Wäre für mich im Moment die einzige plausible Erklärung. :P

Gruß Nobbse

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