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Zur Beachtung von Kleinwagenfahrten Klv 53 (Rottenfahrzeug)


Nopileos

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Moin,

Remagen und Andernach haben donnerstags eine Kleinwagenfahrt und zwar die Fahrt eines Rottenwagens Klv 53 http://de.wikipedia.org/wiki/Klv_53 .

Dabei darf keine Zugstraße zum anderen Bahnhof eingestellt werden, stattdessen muss eine Sperrfahrt nach der Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bahn (http://de.wikipedia....wiki/Sperrfahrt) erfolgen.

Bedingt durch die Leichtbauweise des Klv 53 kann die ausreichende Wirkung der Gleisstromkreise nicht gewährleistet werden. Das bedeutet, dass der Klv 53 nicht immer die Rangierstraße komplett auflöst bzw manchmal auch gar nicht auflöst. Deshalb sind Fahrten mit dem Rottenfahrzeug besonders zu überwachen (Der Standort des Fahrzeugs kann notfalls in der Zugübersicht gesehen werden).

Zur Verdeutlichung: Das Nichtauflösen der Rangierstraßen ist kein Fehler der Simulation sondern empfindet das Echtverhalten des Drucktastenstellwerks nach.

Was macht die Rotte auf der Strecke? Sie wechselt Gasflaschen der mechanischen Signale auf der Nebenbahn aus.

Viele Grüße

Nopileos

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  • 4 months later...

Dabei darf keine Zugstraße zum anderen Bahnhof eingestellt werden, stattdessen muss eine Sperrfahrt nach der Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bahn (http://de.wikipedia....wiki/Sperrfahrt) erfolgen.

Kann mir mal bitte jemand erklären wie das nach "Vorschrift" funktioniert? Aus dem Wiki Artikel geht das nicht hervor.

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Kann mir mal bitte jemand erklären wie das nach "Vorschrift" funktioniert? Aus dem Wiki Artikel geht das nicht hervor.

....garnicht weil falsch!

Der KLV 53 ist grundsätzlich als Zugfahrt unterwegs. Und aus deshalb gibt es auch keinen wirklichen Grund warum eine Fahrt zwischen zwei Bahnhöfen nicht als Zugfahrt abgewickelt werden sollte!

Schon ab KLV 51 sind diese Fahrzeuge (sofern sie nicht aus Betra - Gründen ins gesperrte Gleis mussten ) als zugfahrt unterwegs gewesen....da sie nachträglich beschwert wurden

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Hallo Zusammen,

also ich fahre Kl’s (Kleinwagen) ohne Hauptsignale bei Ein- und Ausfahrt. Einfach weil’s früher so zwingend vorgeschrieben war. Eine echte Kl-Fahrt war eine Fahrt mit einem Schienenfahrzeug unter 3,5 t Gesamtgewicht auf die freie Strecke. Das war keine Sperrfahrt! Zum Beispiel der Klv 11/12 eine Motordraisine, oder auch Schienenfloh genannt, mit 28 PS VW-Käfer Motor. So ein Teil war in den 70’er noch bei jeder größeren Bm vorhanden.

Wenn es jemand interessiert, kann ich zu den Kl-Fahrten, wie es zu früheren Bundesbahnzeiten abgelaufen ist, folgendes sagen:

Eine entsprechende Fahrt wurde auf eine sog. Fahrtanweisung durchgeführt. Die Fahrtanweisung wurde durch die Dienststelle erstellt, die die Fahrt benötigt hat. Meist waren das die techn. Dienststellen wie Bahnmeisterei (Bm) oder Signalmeisterei (Sigm) zum Zwecke von Prüf- oder Wartungsfahrten. Der Kl-Führer ist mit der Fahrtanweisung dann zum Fdl gegangen um die Fahrt zu beantragen. In der Fahrtanweisung war genau genannt von wo nach wo gefahren werden sollte, die gewünschte Abfahrzeit, Dauer und Zweck der Fahrt.

Als Fdl hat man dann mit dem Nachbar-Fdl die Kleinwagenfahrt vereinbart. Der Nachbar-Fdl hat dabei schon eine klare Ansage machen müssen, wie sich der Kl an seiner Einfahrt verhalten soll. Entweder am Signalfernsprecher melden, oder er hat gleich die Einfahrt in den Bahnhof ohne Halt am Einfahrtsignal erlaubt. (Kl-Fahrt ging ja eh nur in Zugpausen) Dann musste er allerdings direkt schon den Einfahrfahrweg sichern. Dies, die späteste erlaubte Ankunft und ggf. Bü-Sicherungen usw., wurden in der Fahrtanweisung niedergeschrieben und dem Kl-Führer (analog zum Befehl) ausgehändigt. Da eine Kl-Fahrt nicht als Zugfahrt durchgeführt werden durfte, durfte man auch keine Aus- oder Einfahrtsignale bedienen. Abfahrauftrag durfte nur mündlich, oder wenn der Kl in Sichtweite aber nicht in Hörweite war, mittels Befehlsstab erteilt werden. Interessant war auch, dass ein Kl einem ausfahrenden Zug im Sichtabstand hinterher fahren durfte. Auch konnte der Kl auf freier Strecke ausgesetzt, und wieder eingesetzt werden. Nach der entsprechenden „Aussetzmeldung“ durften dann auch wieder reguläre Zugfahrten durchgeführt werden. Ohne zwingenden Grund wurde das Streckengleis für Kl-Fahrten nicht gesperrt!

Diese Verfahrensweise ist ja mittlerweile abgeschafft. Wohl weil’s keine „leichten“ Klv’s mehr gibt. Denn RalleDU hat recht, ab dem Klv 50 war das Eigengewicht deutlich über den 3,5 t und wurden wie Zugfahrten behandelt. Die Bezeichnung ist dann aber Skl (Schwerkleinwagen) gewesen.

Ich fahre in der Sim den Klv jedenfalls ohne Hauptsignale, außer an Bk-Signalen, die gelten auch für Kl. (An ZbSig musste die Fahrtrichtung eingeschaltet werden). Funktioniert bestens, und bringt einen realistischen Spielspaß, weil der Kl tatsächlich zeitweise komplett von der Bildfläche verschwindet. (Kompliment an den/die Programmierer, fehlt nur noch das Flackern der Rotausleuchtung) Weswegen ich auch glaube, dass Richard und Erwin die „echte“ Kl-Fahrt im Sinn hatten für das Szenario in Remagen, nur die Bauartbezeichnung (Klv53) stimmt dann natürlich nicht.

Gruß

Nobbse

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